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GAPA - rohože a čistící zóny



 

Hinweise

Bestellbedingungen

·       in schriftlicher Form per Post, per E-Mail (vyroba@gapa.cz) oder per Fax oder Telefon unter den Nummern: 326 735 428 oder 326 721 006

·       die Bezeichnung der Matte, Art oder Ausführung angeben

.     Abmessungen einschl. der Länge und Breite (unter Breite versteht man die Türbreite, zum besseren Verständnis ist es empfehlenswert, eine kleine Skizze zu machen)

·     wenn der Rahmen erforderlich wird, den Rahmentyp bezeichnen und die Maße der Matte mit/ohne Rahmen angeben

.     Farbe oder Ausführung mitteilen

·       bei der CATWELL-Matte auch einen Vorschlag für das Logo und die gewünschten Farben - ein telefonisches Gespräch ist empfehlenswert, außerdem die Adresse und Empfangsstelle mitteilen

·       Transportart

·       Zahlungsart (siehe Zahlungsbedingungen), auf Wunsch erhalten Sie einen Kostenvoranschlag

·     Ansprechperson und Telefon

·     USt.- Nr....·     , USt.-Id.-Nr:

      · wenn notwendig, auch einen Termin angeben

Liefertermine:

·       die Matten werden spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung oder Zahlung hergestellt

·     die Lieferfrist kann notfalls (Bauabnahme...) verkürzt werden. Wenn es sich um einen Herstelltermin bis 3 Tage handelt, wird ein Zuschlag in Höhe von 8% auf den Preis der Matte als Aufpreis berechnet.

·       bei jeder Lieferung werden auch Verpackung und Versandkosten berechnet, eventuell auch Transportkosten

Zahlungsbedingungen:

·       bar bei Warenabholung

·     per Nachnahme durch einen Sammeldienst

·     Vorauszahlung, die Matten werden binnen 14 Tagen nach dem Verbuchen der Kosten auf das Konto geliefert

·     Es wird immer ein Steuerbeleg mitgeschickt.

Garantie:

·       nach dem Handelsgesetzbuch - 2 Jahre

Empfehlungen:

        bei allen Mattentypen wird empfohlen, an der Breite zu sparen aber bei der Länge großzügig zu planen, damit mehr Schmutz aufgefangen wird

Reklamationsbedingungen:

Ausgegeben von der Firma GAPA v.o.s., Firmensitz Svatovítská 217, 293 01 Mladá Boleslav
USt.- Nr: 45 31 75 26

Diese Reklamationsbedingungen dienen zu einem störungsfreien Gewährleistungsverfahren, damit die reklamierte Ware zügig bearbeitet und erledigt werden kann. Die Reklamationsbedingungen wurden im Einklang mit dem Gesetz Nr. 40 / 1964 Samml, des Bürgerlichen Gesetzbuches, in Fassung der späteren Vorschriften und des Gesetzes Nr. 634/1922 Samml. über Verbraucherschutz in voller Fassung verarbeitet.

Artikel 1. - RECHT DER KUFER AN DER REKLAMIERTEN WARE


Beim Auftreten eines Mangels bei der gekauften Ware, hat der Käufer das Recht, Mängel während der Garantiezeit zu reklamieren.
Als Mangel wird Folgendes nicht anerkannt:
Die Veränderung der Ware, die sich im Laufe der Garantiezeit infolge von Verschleiß, bei unsachgemäßem Verwendungszweck oder bei unsachgemäßem Eingriff eingestellt hat. Die Garantie entfällt bei einem unangemessenen oder ungeeigneten Verwendungszweck wie z.B. Überlastung mit hohen Gewichten (Durchfahrt von Autos, Palettenwagen, Stapler usw.), gewalttätige Benutzung, Beschädigung durch Fremdeinwirkung oder Einflüsse, Schäden, die durch Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung für die einzelnen Produktsorten entstehen. Die Garantie entfällt bei den Produkten, welche durch Einwirkung von aggressiven Stoffen chemisch oder mechanisch beschädigt werden (Öl, Salzen, Säuren, Laugen u. .). Die Garantie entfällt auch bei den Produkten, bei denen eine Beschädigung durch einen Eingriff von anderen nicht kompetenten Personen zur Mängelbeseitigung entstand. Auch die Produktionsnummer, Schilder usw. dürfen nicht beseitigt oder beschädigt werden. Wenn der Käufer sein Recht für die Verantwortung für die Mängel der Ware (weiter nur Reklamation) durchsetzt, ist ein beauftragter Mitarbeiter des Verkäufers verpflichtet, über die Reklamation sofort zu entscheiden, in komplizierteren Fällen bis zu drei Tagen. Diese Frist beinhaltet nicht die zur sachlichen Beurteilung der Mängel erforderliche Zeit. Am Arbeitsplatz des Verkäufers wird während der Öffnungszeit ein Mitarbeiter anwesend sein, der die Reklamationen bearbeitet. Die Reklamation einschl. der Mängelbeseitigung wird wie folgt erledigt:
1) ohne Verzögerung, spätestens binnen 30 Tagen vom Tag, an dem die Reklamation durchgesetzt wurde
2) innerhalb einer längeren Frist unter der Voraussetzung, dass sie zwischen dem Verkäufer und Käufer vereinbart wurde. Die Vereinbarung über eine längere Frist muss schriftlich mit Kennzeichnung in einem Reklamationsprotokoll dokumentiert sein. Nach einem vergeblichen Warten auf Erledigung der Reklamation hat der Käufer dieselben Rechte wie bei den Warenmängeln, bei denen es nicht möglich ist, diese zu beseitigen. Zur Reklamation kann nur saubere Ware angenommen werden, die den allgemeinen hygienischen Bedingungen entspricht.
Bei dem Reklamationsverfahren wird die Ursache des Mangels beurteilt: fehlerhaftes Material, fehlerhafte Montage, ungeeignetes Benutzen, das Produkt wurde in einer ungeeigneten oder nicht empfohlenen Umgebung platziert.

Artikel 2. - ORT ZUR GELTENDMACHUNG EINER REKLAMATION


Der Käufer kann die Reklamation nur an der Verkaufsstelle durchsetzen, bei der die Ware gekauft wurde. Wenn die Ware bei einem Verkäufer mit einem breiten Verkaufsnetz gekauft wurde, darf der Käufer die Reklamation an folgenden Stellen durchsetzen:
1) an einer beliebigen Verkaufsstelle, deren Eigentümer der Verkäufer ist, aber mit Rücksicht auf das Sortiment der zu verkaufenden Waren
2) an dem Ort oder am Firmensitz des Verkäufers
Hinweis:
Der Käufer verpflichtet sich, die Ansprüche zur Erledigung der Reklamation zu beweisen, d.h. er führt nicht nur den Mangel der Ware an sondern beweist auch die Einkaufsstelle und den Preis. Der beste Beweis für den Preis ist der entsprechende Kassenzettel (eventuell auch andere glaubwürdige Beweise).   

Artikel 3. - FRIST ZUR ANERKENNUNG EINER REKLAMATION

Der Verkäufer ist für die Mängel verantwortlich, welche nach der Übergabe der Ware während der Garantiezeit auftreten.
Die Frist zur Anerkennung der Reklamation beträgt  24 Monate vom Tag der Übernahme der Ware durch den Käufer. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer auf Verlangen einen Garantieschein mit Bezeichnung des Umfanges und Bedingungen der Garantiezeit auszustellen. Das Reklamationsrecht verfällt dem Käufer, wenn er nicht während der Garantiezeit reklamiert. Der Käufer muss die Reklamation ohne  eine überflüssige Verzögerung anmelden, sofort nach der Feststellung des Mangels. Die Garantiezeit ist nicht mit der Lebensdauer zu verwechseln, d.h. mit der Zeit, während der die Ware bei richtiger Nutzung und Pflege, hinsichtlich ihrer Eigenschaften, des Anwendungsbereiches und der unterschiedlichen Intensität beim Gebrauch, aushalten kann. Wenn die Reklamation durch einen Austausch der Ware erledigt wird, läuft die Frist zur Anerkennung einer Reklamation wieder von der Zeit, an der die neue Ware vom Käufer übernommen wurde.

Artikel 4. - ZU BEHEBENDE MNGEL


Als zu behebende Mängel werden die Mängel beurteilt, bei denen das Aussehen nach der Beseitigung des Mangels nicht leidet, die Funktion und Qualität sich nicht verändert und die Reparatur in einer bestimmten Zeit und ordentlich durchgeführt wird. Die Frist zur Beseitigung des Mangels darf 30 Kalendertage nicht überschreiten. Diese Frist ist auch zur Erledigung der Reklamation gültig, eventuell darf sie länger sein, wenn der Käufer mit dem Verkäufer eine längere Frist vereinbart hat. Wenn es sich um einen zu behebenden Mangel handelt, hat der Käufer das Recht, den Mangel kostenlos, rechtzeitig und ordentlich reparieren zu lassen. Wenn es dem Charakter des Mangels entspricht, kann der Käufer einen Austausch der Ware verlangen, oder wenn sich der Mangel nur auf einen Teil bezieht, kann er auch einen Austausch des Teils verlangen. Wenn dieses Verfahren nicht möglich ist, kann der Käufer einen entsprechenden Preisnachlass verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Zeit von der Reklamationsmeldung bis zur Zeit der Übernahme der reparierten Ware vom Käufer, wird nicht in die Garantiezeit einbezogen. Der Käufer ist verpflichtet, die reparierte Ware rechtzeitig zu übernehmen. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer eine Bestätigung über die Reklamation, Ausführung der Reparatur und Zeit zu übergeben.

Artikel 5. - NICHT ZU BEHEBENDE MNGEL

Als nicht zu behebende Mängel werden die Mängel beurteilt, welche in einer bestimmten Zeit nicht restlos beseitigt werden können und wegen denen das Produkt nicht ordentlich als einwandfreie Ware genutzt werden kann. Wenn es sich um einen nicht zu behebenden Mangel handelt, darf der Käufer Folgendes verlangen:
1) Austausch der Ware
2) vom Kaufvertrag zurücktreten (der Käufer gibt die Ware zurück und erhält den Kaufpreis)
Dieselben Rechte hat der Käufer auch für den Fall, dass die Ware denselben Mangel nach zwei vorherigen Reparaturen aufweist oder die Ware hat eine größere Anzahl von Mängeln, wegen denen das Produkt nicht benutzt werden kann.
Wenn ein anderer nicht zu behebender Mangel auftritt und der Käufer verlangt keinen Warenaustausch, hat er einen Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass oder er kann vom Kaufvertrag zurücktreten.

Artikel 6. - WARE; WELCHE MIT PREISNACHLASS VERKAUFT WURDE

Die Produkte, die Mängel aufweisen (fehlerhafte neue Produkte oder Gebrauchtware), aber die für den  Anwendungszweck geeignet sind, müssen zu einem niedrigeren Preis verkauft werden. Die Garantiezeit ist 24 Monate. Durch eine Vereinbarung zwischen dem Käufer und Verkäufer darf die Garantiezeit bis zu 12 Monaten verkürzt werden. Diese Vereinbarung trägt der Verkäufer in einem Beleg über die verkaufte Ware ein. Der Käufer wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Produkt fehlerhaft ist, um welchen Mangel es sich handelt, wenn es nicht schon beim Verkauf sichtbar ist. Diese Produkte müssen separiert von den tadellosen Produkten verkauft werden. Für diese Mängel bei neuen oder gebrauchten Produkten, für welche ein ermäßigter Preis ausgehandelt wurde, ist der Verkäufer nicht verantwortlich. Wäre aber der Preis aufgrund eines Schlussverkaufs oder Saisonausverkaufs ermäßigt und es würde sich um eine neue, fehlerfreie Ware handeln, ist der Verkäufer in vollem Umfang für die verkaufte Ware verantwortlich.

Artikel 7. - LÖSUNG VON STREIKIGKEITEN

Bei den im Rahmen des Reklamationsverfahrens entstehenden Streitigkeiten entscheidet das Gericht. Diese Reklamationsbedingungen treten am 1. Januar 2003 in Kraft.

Mladá Boleslav, am 31. Dezember 2002